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Transparente Preise für alle Handelsregisterauszüge und Versandoptionen
Aktueller Handelsregister-Auszug
Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt einen Überblick über alle zum Zeitpunkt der Anforderung gültigen Eintragungen. Die Angaben werden durch das Registergericht täglich aktualisiert.
Amtliche Beglaubigung
Sie können den gewünschten Handelsregisterauszug auch mit amtlicher Beglaubigung erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Apostille / Legalisation
Sie können den gewünschten Handelsregisterauszug auch mit Apostille / Legalisation erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Chronologischer Handelsregister-Auszug
Der chronologische Handelsregisterauszug zeigt alle Daten ab der Umstellung auf die elektronische Registerführung.
Apostille / Legalisation
Sie können den chronologischen Handelsregisterauszug auch mit Apostille / Legalisation erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Historischer Handelsregister-Auszug
Der historische Handelsregisterauszug enthält alle Angaben seit der Gründung des Unternehmens bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung.
Apostille / Legalisation
Sie können den historischen Handelsregisterauszug auch mit Apostille / Legalisation erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Gesellschaftsvertrag
Im Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, werden Rechte und Pflichten festgelegt. Dazu gehören unter anderem Außenverhältnis, Innenverhältnis, Haftungsfragen, Fortsetzung im Todesfall und Gewinnverteilung.
Apostille / Legalisation
Sie können den Gesellschaftsvertrag auch mit Apostille / Legalisation erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Liste der Gesellschafter
Die Liste der Gesellschafter enthält Name und Anschrift, Einlage und geleistete Zahlungen der aktuellen Inhaber einer Gesellschaft.
Apostille / Legalisation
Sie können die Liste der Gesellschafter auch mit Apostille / Legalisation erhalten. Die Wartezeit beträgt 2-6 Wochen.
Letzter veröffentlichter Jahresabschluss - Bilanz
Der Jahresabschluss besteht häufig aus Bilanz, Gewinn- bzw. Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Endbeglaubigung
Folgende Länder benötigen eine Endbeglaubigung durch das BVA : 1.Bahrain 2.Bangladesch 3.Volksrepublik China 4.Irak 5.Iran 6.Jordanien 7.Kambodscha 8.Katar 9.Libanon 10.Mali 11.Mauretanien 12.Myanmar 13.Nepal 14.Ruanda 15.Saudi-Arabien 16.Somalia 17.Sudan 18.Syrien 19.Republik China 20.Togo
Per E-Mail
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